
CDU-Verteidigungspolitiker Henning Otte soll neuer Wehrbeauftragter werden
Die schwarz-rote Koalition will Henning Otte als neuen Wehrbeauftragten des Bundestages vorschlagen. Der CDU-Politiker bringt viel Erfahrung mit: Er ist Reserveoffizier, war im Verteidigungsausschuss und Sprecher der Unionsfraktion.
Der CDU-Verteidigungspolitiker Henning Otte soll neuer Wehrbeauftragter des Bundestages werden. Sein Büro bestätigte, dass die Regierungskoalition Otte für dieses Amt vorschlagen werde. Zuvor hatten darüber die Rheinische Post und das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.
"Ich freue mich über das Vertrauen, dass ich von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD als neuer Wehrbeauftragter vorgeschlagen werde", erklärte Otte. "In der geänderten sicherheitspolitischen Lage gilt es, dass die Belange der Soldatinnen und Soldaten eine besondere Wertschätzung und Berücksichtigung erfahren", hob er weiter hervor. Dafür werde er sich einsetzen.
Wahl auf fünf Jahre
Die Wahl Ottes durch den Bundestag soll am 23. Mai stattfinden. Der 56-Jährige soll damit auf Eva Högl (SPD) folgen, die das Amt seit Mai 2020 innehatte. Otte ist Reserveoffizier und war stellvertretender Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, bis Ende 2021 auch verteidigungspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag.
Der Wehrbeauftragte wird auf fünf Jahre von den Mitgliedern des Bundestages gewählt und von der Bundestagspräsidentin oder dem Bundestagspräsidenten ernannt. "Vorschlagsberechtigt sind der Verteidigungsausschuß, die Fraktionen und so viele Abgeordnete, wie nach der Geschäftsordnung der Stärke einer Fraktion entsprechen", heißt es im Gesetz über den Wehrbeauftragten.
Anwalt der Soldaten
Der Wehrbeauftragte hilft nach Grundgesetz-Artikel 45b dem Bundestag bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte. Er gilt als Anwalt der Soldaten, die sich jederzeit an ihn wenden können. Der Wehrbeauftragte kann auch jederzeit angemeldete oder unangemeldete Besuche bei der Truppe unternehmen.
Zu seinen Kernaufgaben gehört es, über die Wahrung der Grundrechte der Soldaten und der Grundsätze der inneren Führung in der Bundeswehr zu wachen. Der Wehrbeauftragte legt einmal jährlich einen Bericht vor.