Alexander Dobrindt

Verschärfung der Grenzkontrollen Dobrindt meldet 45 Prozent mehr Zurückweisungen

Stand: 15.05.2025 15:09 Uhr

Wenige Stunden nach seinem Amtsantritt hatte Bundesinnenminister Dobrindt schärfere Grenzkontrollen angekündigt. Mit einer ersten Bilanz zeigt er sich nach einer Woche zufrieden. Auch Asylsuchende seien abgewiesen worden.

Seit der Verschärfung der Grenzkontrollen vor einer Woche ist die Zahl der Zurückweisungen nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) um fast die Hälfte gestiegen.

In den vergangenen sieben Tagen wies die Bundespolizei demnach 739 Menschen an der Grenze zurück, wie Dobrindt bei einem Besuch der Kontrollstelle an der Autobahn 93 an der bayerisch-österreichischen Grenze sagte. Das seien 45 Prozent mehr gewesen als die 511 Zurückweisungen in der Woche zuvor.

32 Asylsuchende unter Zurückgewiesenen

Unter den Zurückgewiesenen waren demnach auch Asylsuchende: Von 51 Menschen, die ein Asylgesuch äußerten, seien 32 zurückgewiesen worden, sagte Dobrindt.

Dobrindt hatte am Mittwoch vergangener Woche - wenige Stunden nach seinem Amtsantritt als Bundesinnenminister - eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Dies soll allerdings nicht für Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen gelten.

Bundesregierung beruft sich auf nationales Recht

Zuvor waren lediglich Menschen, die kein Asylgesuch vorbrachten, sowie Ausländer, die mit einer temporären Einreisesperre etwa wegen einer früheren Abschiebung belegt waren, zurückgewiesen worden. Voraussetzung für eine Zurückweisung sind Kontrollen direkt an der Grenze. Diese hatte Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) nach und nach für alle Grenzabschnitte angeordnet.

Die Vorgängerregierungen hatten Zurückweisungen Schutzsuchender mit Verweis auf das europäische Recht abgelehnt. Demnach ist Deutschland zumindest verpflichtet, zu prüfen, welches Land für das Asylverfahren zuständig ist. Die Bundesregierung beruft sich bei ihrer Entscheidung nun auf nationales Recht - in Verbindung mit einer Ausnahmeregel im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Was sind irreguläre Einreisen?
Der Begriff des irregulären beziehungsweise unrechtmäßigen Aufenthalts wird laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Hinblick auf Personen verwendet, die sich ohne Aufenthaltsrecht oder Duldung und ohne Kenntnis der Ausländerbehörden in Deutschland aufhalten. 

Die Bundespolizei bezeichnet die irregulären Einreisen als "unerlaubte Einreisen". Manchmal werden irreguläre Einreisen auch als "illegale Einreisen" bezeichnet. Auch von "irregulärer Migration" ist in der politischen Debatte oft die Rede. Gemeint sind damit immer undokumentierte Grenzübertritte und der unrechtmäßige Aufenthalt in Deutschland. Bei Personen, die unmittelbar nach der unerlaubten Einreise um Asyl ersuchen, wird das Verfahren jedoch so lange ausgesetzt, bis das Asylverfahren abgeschlossen ist. 

Flüchtlingsorganisationen und Migrationsforscher weisen daraufhin, dass Migration an sich gegen kein Gesetz verstößt, also nicht "illegal" ist.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 15. Mai 2025 um 15:15 Uhr.