
Hessen Lebenslange Haft für Mord in Rüsselsheim
Ein Jahr nach den tödlichen Schüssen in Rüsselsheim hat das Landgericht Darmstadt einen 41-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Täter hatte sein Opfer auf offener Straße erschossen.
Rund ein Jahr nach den tödlichen Schüssen in der Rüsselsheimer Innenstadt im April vergangenen Jahres hat das Landgericht Darmstadt am Dienstag einen 41-Jährigen zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Bereits am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte die Tat gestanden.
Auf offener Straße erschossen
Das 45 Jahre alte Opfer war auf offener Straße erschossen worden, nachdem er ein Lokal verlassen hatte. Der mutmaßliche Täter flüchtete daraufhin und wurde rund einen Monat später von Spezialkräften in Schweden festgenommen.
Von der Tat gibt es Überwachungsvideos vom Außenbereich zweier Lokale sowie ein privates Handyvideo, auf dem die Schüsse zu hören sind. Der Täter schoss sechs Mal, erst vor einem Café, dann verfolgte er das Opfer in einen Hof. Der letzte Schuss verletzte den 45-Jährigen so schwer, dass er wenige Tage später starb.
Richter: "So verhält sich jemand, der töten will"
"Das ganze Geschehen dauerte 25 Sekunden", sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung und verwies auf die Bilder der Überwachungskameras und die Aussagen eines Zeugen. Der 45-Jährige sei arg- und wehrlos gewesen.
Der 41-Jährige, der auf den Videos mit Handschuhen und Vermummung zu sehen war, hatte kurz vor der Tat einen Revolver sowie ein Auto gekauft und im Internet eine Reiseroute nach Schweden gesucht.
"So verhält sich jemand, der töten will und weiß, dass er aus Rüsselsheim weg muss", sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte sagte im Prozess, er habe sich verteidigen müssen - das Gericht konnte diese Darstellung jedoch nicht nachvollziehen.
Mordmerkmal Heimtücke
Im Prozess habe nicht geklärt werden können, ob es bei dem Streit der beiden Männer um eine Frau, um einen Konflikt in der Drogenszene oder etwas anderes gegangen sei, erklärte das Gericht. Der Verurteilte habe Drogen konsumiert und gedealt. Der Getötete habe in Deutschland Verfahren wegen Drogendelikten hinter sich gehabt und als "harter Mann" gegolten, sagte der Richter.
Täter und Opfer lebten seit 2023 in Rüsselsheim und hatten laut Zeugen Streit. Laut Anklage hatten sich die Männer um ihre Kokain-Dealer-Reviere gestritten.
Das Urteil folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft, den Mann wegen Mordes mit Heimtücke lebenslang zu verurteilen.
Verteidiger plädierten auf Totschlag
Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf Totschlag plädiert, ohne ein Strafmaß zu nennen. Der Anwalt argumentierte, das Opfer habe den Täter kurz vor den Schüssen gesehen – damit sei das Mordmerkmal Heimtücke nicht erfüllt.
Zudem habe das Opfer im Februar 2024 dem späteren Schützen bei einem Kampf das rechte Ohrläppchen abgebissen, weswegen er mit einer Racheaktion habe rechnen müssen.